Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel – Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (§40 SGB XI)

Neben Hilfsmitteln, die Versicherte wegen Ihrer Krankheit oder Behinderung von den Krankenkassen erhalten, können Pflegebedürftige, die zu Hause leben, die sog. Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Sie dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, die Beschwerden zu von Pflegebedürftigen zu lindern und ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Mit bis zu 40,- Euro werden pflegende Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützt, indem die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen werden.

Prüfen Sie daher Ihren Anspruch:
1. Ist ein Pflegegrad (1,2,3,4,5) vorhanden?
2. Lebt der zu Pflegende zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft?
3. Wird der zu Pflegende von mindestens einer privaten Person betreut?
Können Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, besteht grundsätzlich ein monatlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel – und so einfach geht’s…
1.) Füllen Sie den „Antrag auf Kostenübernahme“ aus und unterschreiben Sie das Formular.
2.) Füllen Sie die „Lieferinformationen“ aus und unterschreiben Sie das Formular. Bitte vergessen Sie hier nicht eine Telefonnummer anzugeben für eventuelle Rückfragen.
3.) Nutzen Sie die Falthilfe (einfach an den gestrichelten Linien knicken und zusammenfalten) für einen portofreien Rückumschlag.
4.) Mit Klebeband verschließen und in den nächsten Briefkasten einwerfen.

Nach Erhalt Ihres Antrags auf Kostenübernahme reichen wir ihn bei der zuständigen Pflegekasse ein. Sobald der Antrag durch Ihre Pflegekasse genehmigt wurde erhalten Sie Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel.

Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an unser HomeCare-Team unter:
Tel: 06131-287110
Fax: 06131-2871130

Auch in unseren Sanitätshausfilialen hilft Ihnen unser Fachpersonal gerne weiter.