Einlagen für Sicherheitsschutzschuhe
Fußgesundheit im Sicherheitsschuh
Durch langes Stehen, durch Laufen und durch körperlich schwere Arbeit werden Gelenke häufig überlastet. Zudem können Fehlstellungen der Füße zu Beschwerden in Knien, Hüfte und Rücken führen. Der gezielte Einsatz von orthopädischen Einlagen ist sinnvoll bei:
- Beschwerden in Vor- und/oder Mittelfuß
- Druckschmerzen in der Ferse
- Überlastung im Sprunggelenk
- Hüftbeschwerden
- Kniebeschwerden
- Rückenschmerzen
Für die Fußgesundheit im Arbeitssicherheitsschuh sorgen die Experten der Orthopädie-Schuhtechnik des Sanitätshauses Frohnhäuser. Sie haben alle Vorgaben für Sicherheitsschuhe sowie orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe im Blick. Es erfolgt eine professionelle Anpassung gemäß Baumusterprüfung.
Wir helfen Ihnen bei Ihren Kostenerstattungsanfragen. Bei Fragen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), zur Rentenversicherung (RV) und zur Bundesagentur für Arbeit (BfA) stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Gerne beraten wir Sie persönlich und führen vor Ort eine Fußsprechstunde durch. Wir sind für Sie erreichbar unter der Tel.-Nr.: 06131.287110.
Weitere Informationen:
Veränderungen an Sicherheitsschuhen sind nicht zulässig.
Es dürfen keine Einlegesohlen, Fellsohlen oder orthopädische Einlagen aus Konfektionsschuhen etc. eingebracht werden. Reparaturen an Laufsohlen sowie Näharbeiten am Oberleder sind ebenfalls nicht erlaubt. Dies würde eine technische Veränderung an Sicherheitsschuhen bedeuten, wodurch die Baumusterprüfung des Herstellers nicht mehr vorhanden wäre. Dies hätte im Schadensfall einen Haftungsausschluss zur Folge und gilt für orthopädische Einlagen und Schuhzurichtungen bei Arbeitssicherheitsschuhen.
Daher sind orthopädische Einlagen mit Baumusterprüfung erforderlich. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Sicherheitsschuhe zusammen mit den orthopädischen Einlagen eine Baumusterprüfung nachweisen. Veränderungen an Sicherheitsschuhen sollten daher mit einem Orthopädie-Schuhtechniker abgestimmt werden. So kann zuverlässig geklärt werden, ob Veränderungen im Rahmen der Baumusterprüfung durchführbar sind.